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Adressermittlung Adressrecherche Melderegisterauskunft Einwohnermeldeamtsanfrage Personensuche Auslandsermittlung Auslandsauskunft Anschriftenermittlung in Europa und weltweit.

In vielen Ländern der Welt - sogar in großen Ländern Westeuropas - gibt es gar kein Melderegister, nicht mal vergleichbare Register. Wenn Ihnen jemand eine Melderegisterauskunft z.B. in Frankreich, England oder Irland verkaufen will, so ist das schlicht unmöglich und es fehlt an Fachwissen: es gibt kein Melderegister in diesen Ländern. Irland hatte bis vor kurzem noch nicht mal ein Plz-System und das eingeführte  ist erst im Aufbau und leider nicht verpflichtend. Was dazu führt, daß eine Adresse mehrere Häuser betreffen kann oder umgekehrt ein Haus mehrere Adressen haben kann. Was Ihnen vielleicht als Melderegister angeboten wird, ist in Wirklichkeit ein Wählerregister. Das (allein) zu befragen, ist jedoch sinnfrei, denn es wird im Wählerregister kein Geburtsdatum erfasst. Lediglich die Volljährigkeit. Und - es wird maximal bestätigt: registriert an angefragter Anschrift oder eben nicht. Das hilft Ihnen aber nicht weiter, denn wenn Ihre Post zurückkommt, wollen Sie eine neue Anschrift. Die wird Ihnen das Wählerregister aber nicht geben, weil es gar nicht weiß, wohin die gesuchte Person verzogen ist, und aufgrund fehlenden Geburtsdatums auch nicht identifzieren könnte, selbst wenn es wollte. Eine solche Anfrage alleine ist also nicht zielführend.

 

Wer darf was in europäischen (Melde-) Registern, Beispiele:

DE:  Lokale Register. Zugriff auf kommunaler Ebene reglementiert. Bei lokalen Registern besteht das Risiko des Mehrfachverzuges. Kann enden in "nach unbekannt verzogen". Jedermann darf anfragen, aber man muß sich ausweisen und den Zweck der Anfragen benennen. Zweckbindung der Auskunft. Verwendungseinschränkung.

AT:  Registrierung und Zulassung erforderlich

DK: Nur gewerbliche Anfrager zulässig

NL:  Zustimmung durch gesuchte Person erforderlich oder Inkassoverfahren

IE:  Wählerregister. Nur evtl. Bestätigung, keine Wegzugsadresse bekannt. Kein Geburtsdatum registriert, nur Volljährigkeit. Schreibweise des irischen Vornamens erforderlich und das County muß bekannt sein. 

PL:  Beglaubigte Übersetzungen des Interessennachweises und Vollmacht erforderlich für Anfrage im Zentralregister

HU:  nur in Zusammenhang mit Inkassoverfahren

ES:  Auskunft nur an Gerichte. Register erfassen keine Geburtsdaten, nur Steuer-Nummern

GB:  Wählerregister. Nur evtl. Bestätigung, keine Wegzugsadresse bekannt. Kein Geburtsdatum registriert, nur Volljährigkeit.

CH:  Lokale Register. Zugriff auf kommunaler Ebene reglementiert. Kantonale Datenschutzgesetze greifen. Bei lokalen Registern besteht das Risiko des Mehrfachverzuges. Kann enden in "nach unbekannt verzogen".

In Deutschland und in einigen wenigen Ländern mit (elektronisch) zugänglichem Melderegister gibt es zwar die Möglichkeit, eine Anschrift oder bei Wegzug die zuletzt bekannte Abmeldeanschrift einer Person mittels "einfacher Melderegisterauskunft" zu erhalten. Damit wissen Sie aber nicht, in welchem Jahr Sie sich gerade mit Ihrer Auskunft befinden. Was, wenn die Abmeldung schon Jahre her ist? Diese Information verschweigt die einfache Melderegisterauskunft und schon beginnen Sie - und das passiert häufig - eine lange Suche: Sie wenden sich an die nächste Gemeinde und erhalten wieder eine Abmeldeanschrift. In der nächsten Stadt schon wieder. Sie denken: bald bin ich sicher am Ziel. Sie ahnen noch nicht, dass Ihnen weitere unzählige Anfragen bevorstehen, und am Ende ist Ihr Schuldner von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet. Die einfache Melderegisterauskunft ist die Minimalversion bei der Adressermittlung und nicht unproblematisch. Denn oft reicht schon eine minimale Abweichung von den im Melderegister erfassten Personen- oder Addressdaten, und Sie werden keine Auskunft erhalten. Sie werden aber nicht erfahren, ob nur Ihre Anfragedaten ungenügend waren, oder ob die Person tatsächlich amtlich nicht bekannt ist oder war. Denn das Meldeamt darf Ihre Daten nicht verbessern. Weitere Gründe für ein "Versagen" der einfachen Melderegisterauskunft können sein: Auskunftssperre, länger als X Jahre verzogen (meist nach 5 Jahren nur noch über Archivanfrage zu finden), Namensänderung, die angefragte Anschrift war nie Meldeanschrift, Person kann nicht eindeutig identifiziert werden usw. Auch in diesen Fällen werden Sie nicht erfahren, was Sie aber unbedingt wissen müßen. Sie erhalten häufig lediglich ein "amtlich nicht bekannt" sowie etliche Rechnungen. Bei Schuldnern, bei unsicheren Ausgangsdaten oder zu erwartenden Mehrfachumzügen (wenn die Akte schon einige Jahre alt ist), oder falls Zusatzinformationen benötigt werden, erhalten Sie über uns sehr viel häufiger ein brauchbares Ergebnis, denn es nimmt sich einer unserer erfahrenen Rechercheure Ihrer Anfrage an. Dabei wird auch bis zum Ende "durchermittelt", falls die gesuchte Person mehrfach verzogen ist. So können Sie schon in ein, zwei Wochen eine aktuelle Anschrift erhalten, für welche Sie bei der Melderegisterauskunft nicht selten 1 ganzes Jahr benötigen - falls Sie überhaupt zum Ziel führt.