US-Verbraucherin unterliegt beim Versuch Airline zu verklagen

15.04.2014

140212:

Bei der Online-Buchung eines Fluges, so bestritt die Klägerin, habe sie keine ausdrückliche Zustimmung zum Empfang einer SMS auf ihrem Handy über die erfolgte Buchung gegeben. Die betreffende Airline war von ihr mit Verweis auf das Fernsprechverbraucherschutzgesetz verklagt worden. Der Fall wurde jedoch vom Gericht als nicht einklagbar abgewiesen. Das Gericht befand, die Klägerin habe ihre Handynummer bei der Buchung freiwillig bekanntgegeben und damit ihr ausdrückliches Einverständnis bekundet, auf dieser Nummer angerufen zu werden.